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   LG Frankfurt/Main, 04.10.2017 - 2-31 O 311/16   

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https://dejure.org/2017,61754
LG Frankfurt/Main, 04.10.2017 - 2-31 O 311/16 (https://dejure.org/2017,61754)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.10.2017 - 2-31 O 311/16 (https://dejure.org/2017,61754)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 2-31 O 311/16 (https://dejure.org/2017,61754)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.10.2017 - 31 O 311/16
    Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, z.B. die Unterhaltung eines Büros oder eine besondere Organisation, liegt eine gewerbliche Betätigung vor (BGH, NJW 2002, 368).

    Dagegen spricht die Ausrichtung auf eine Vielzahl gleichartiger Geschäfte für ein professionelles Vorgehen (BGH, NJW 2002, 368 [BGH 23.10.2001 - XI ZR 63/01]).

  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.10.2017 - 31 O 311/16
    So ist dann auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die wirtschaftliche Gleichwertigkeit nicht notwendig zu verneinen ist, wenn der Auftraggeber des Maklers statt des vorhergesehenen Alleineigentums das Grundstück lediglich zur ideellen Hälfte erwirbt (BGH, NJW-RR 1996, 113; BGH, NJW 2008, 651 [BGH 13.12.2007 - III ZR 163/07]).

    Im Fall, dass ein Dritter den Vertrag mit dem vorgesehenen Vertragspartner abschließt, ist eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit dann gegeben, wenn der Dritte in einer besonders engen persönlichen Beziehung zu einer der ursprünglich vorgesehenen Vertragsparteien steht (BGH, NJW 2008, 651 [BGH 13.12.2007 - III ZR 163/07]).

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.10.2017 - 31 O 311/16
    Sonst muss es aber bei der aus dem Gesetz abgeleiteten Regel verbleiben, so insbesondere bei der Ausübung eines gesetzlichen, eines dem gesetzlichen nachgebildeten oder eines von bestimmten sachlichen Voraussetzungen abhängig gemachten vertraglichen Rücktrittsrechts (BGH, NJW-RR 1991, 820 [BGH 06.03.1991 - IV ZR 53/90]).
  • AG Frankfurt/Main, 13.02.1998 - 33 C 3489/97

    Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten aus einem Mietvertrag; Anwendung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.10.2017 - 31 O 311/16
    Dabei ist auch unerheblich, ob die Beklagte über ein Büro verfügt, in dem sie ihrer Tätigkeit nachgeht, oder ob dies in Räumen geschieht, die grundsätzlich einer anderen Zweckbestimmung unterliegen (AG Frankfurt am Main, WuM 1998, 418).
  • LG Görlitz, 23.08.2000 - 2 S 190/99

    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf Mietverträge und diese abändernde

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.10.2017 - 31 O 311/16
    Allein die Größe dieser Immobilie führt zu der Annahme einer gewerblichen Tätigkeit der Beklagten, da bei der Vermietung von 14 Wohnungen und von Ladenlokalen mietvertragliche Geschäftsabschlüsse planmäßig und mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftreten, bzw. zumindest beabsichtigt werden, so dass ein professionelles Vorgehen der Beklagten vorliegt (vgl. auch LG Görlitz, WuM 2000, 542 [LG Görlitz 23.08.2000 - 2 S 190/99] betr. ein Objekt mit 11 Wohneinheiten).
  • OLG Hamm, 09.11.1992 - 18 U 26/92
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.10.2017 - 31 O 311/16
    Dies gilt auch für Pflichtverletzungen im Vorvertragsstadium, etwa durch unrichtige Expos?angaben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.11.1992, 18 U 26/92).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2018 - 19 U 191/17

    Beweislast des Verbrauchers für seine Verbrauchereigenschaft bei Ausübung von

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.10.2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. (Az.: 2-31 O 311/16) wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 04.10.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt a.M., Az. 2-31 O 311/16, die Klage abzuweisen.

  • OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 19 U 191/17

    Widerruf eines Maklervertrages: Verbraucher muss seine Verbrauchereigenschaft

    unter Abänderung des am 04.10.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt a.M., Az. 2-31 O 311/16, die Klage abzuweisen.
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